Satzungsänderungen Bonn – November 2019

Entwurf Satzungsänderung laut den Erfordernissen, die vom Finanzamt kommuniziert wurden:

Untenstehende Änderungen sind mit dem Finanzamt abgesprochen und werden so gefordert, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten.

§ 2 2.

Die Mittel der DFG Bonn dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der DFG Bonn. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung der DFG Bonn nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der DFG Bonn fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(Durchgestrichenes wird gelöscht)

§ 11 2. Absatz wird gestrichen und ersetzt durch:

Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Deutsch- Finnische Gesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.